Konzil

Konzil
Synode

* * *

Kon|zil 〈n. 11; Pl. a.: -li|en〉
1. 〈kath. Kirche〉 (umfassende) Versammlung kirchl. Würdenträger
2. Delegiertenversammlung von Lehrkräften u. Studenten (an Hochschulen u. Universitäten)
[<lat. concilium „Versammlung“; zu calare „aus-, zusammenrufen“]

* * *

Kon|zil, das; -s, -e u. -ien [mhd. concīlje < lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung, zu: concalare = Zusammenrufen]:
1. (kath. Kirche) Versammlung von Bischöfen u. anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung u. Entscheidung theologischer u. kirchlicher Fragen:
ein K. einberufen.
2. (Hochschulw.) aus Professoren, Vertretern der Studierenden u. nicht akademischen Bediensteten einer Hochschule gebildetes Gremium, das bestimmte Entscheidungsbefugnisse hat.

* * *

Konzil
 
[lateinisch »Zusammenkunft«, »Versammlung«] das, -s/-e und ...li |en,  
 1) christlicher Kirchen: Synode, die Versammlung von kirchlichen Repräsentanten (v. a. von Bischöfen), zur Beratung und Entscheidung (gesamt-)kirchlicher Angelegenheiten. Eine besondere Bedeutung in der Kirchengeschichte haben die ersten sieben ökumenischen Konzile, deren Teilnehmer die noch ungeteilte Gesamtkirche repräsentierten und deren Beschlüsse auch heute von allen großen christlichen Kirchen anerkannt werden. Seit dem Morgenländischen Schisma wurden die Konzile mehr und mehr zu »innerkatholischen Versammlungen«. An den Unionskonzilen von Lyon (1274) und Ferrara-Florenz (1438-43) nahmen zwar auch Vertreter der orthodoxen Kirche teil, die Beschlüsse wurden von dieser in der Folgezeit jedoch nicht anerkannt. Einberufen und geleitet wurden die Konzile im ersten Jahrtausend im Allgemeinen vom Kaiser, später vom Papst. Die Frage, welche Kompetenz und Autorität dem Konzil gegenüber dem Papst zukomme, führte zur Auseinandersetzung um den Konziliarismus.
 
Nach katholischem Kirchenrecht (1983) hat ausschließlich der Papst das Recht, ein Konzil einzuberufen, zu leiten und aufzulösen sowie die Tagesordnung aufzustellen. Ebenso bedürfen die Beschlüsse eines Konzils seiner Billigung. Teilnahme- und Stimmrecht besitzen die Bischöfe, sonstige Teilnehmer muss der Papst berufen (cc. 338—341 CIC). Von den ökumenischen Konzilen (in der Neuzeit nach katholischem Verständnis bisher das Konzil von Trient sowie das 1. und 2. Vatikanische Konzil), deren Lehräußerungen Unfehlbarkeit zukommt, werden als legislative Organe der Teilkirche die Partikularkonzile unterschieden: das Provinzialkonzil der Bischöfe einer Kirchenprovinz und das Plenarkonzil von Bischöfen mehrerer Kirchenprovinzen (zunehmend durch die Bischofskonferenz ersetzt). Die seit 1965 stattfindenden Bischofssynoden haben nur beratende Funktion.
 
Der Vorbereitung eines orthodoxen Gesamtkonzils dienen die seit 1923 stattfindenden panorthischen Kongresse und Konferenzen. Formal wurde seine Einberufung durch die vierte panorthodoxe Konferenz 1968 beschlossen und eine »Interorthische Vorbereitungskommission für die Heilige und große Synode der Orthodoxen Kirche« gebildet, die regelmäßig zusammentritt (zuletzt 1993).
 
 
H. J. Sieben: Die Konzilsidee der alten Kirche (1979);
 H. J. Sieben: Traktate u. Theorien zum K. (1983);
 H. J. Sieben: Die Konzilsidee des lat. Mittelalters (1984);
 H. J. Sieben: Kath. Konzilsidee im 19. u. 20. Jh. (1993);
 R. Riemeck: Glaube, Dogma, Macht. Gesch. der Konzilien (1985).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche
 
 2) Hochschulwesen: Konvẹnt, aus Vertretern des Lehrkörpers, der Studenten und des nichtwissenschaftlichen Personals gebildetes Organ einer Universität; hat im Allgemeinen den Rektor oder Präsident vorzuschlagen und zu wählen sowie Satzungsänderungen zu beschließen.
 

* * *

Kon|zil, das; -s, -e u. -ien [mhd. concīlje < lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung, zu: concalare = Zusammenrufen]: 1. (kath. Kirche) Versammlung von Bischöfen u. anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung u. Entscheidung theologischer u. kirchlicher Fragen: ein K. einberufen. 2. (Hochschulw.) aus Professoren, Vertretern der Studierenden u. nichtakademischen Bediensteten einer Hochschule gebildetes Gremium, das bestimmte Entscheidungsbefugnisse hat.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konzīl — (lat. Concilium, Kirchenversammlung, Synode), eine Versammlung kirchlicher Würdenträger mit dem Zweck, um in Angelegenheiten der christlichen Kirche gemeinschaftliche Beschlüsse zu fassen. Man unterscheidet partikuläre Konzile (Diözesansynoden,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konzil — Konzīl (lat. concilĭum), in der kath. Kirche die Versammlung kirchlicher Würdenträger zur Verhandlung und Entscheidung über kirchliche Gegenstände (Synode, Kirchenversammlung). Die ersten K. bis zum 4. Jahrh. warfen nur von den Bischöfen einer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konzil — Sn Versammlung, Gremium erw. fach. (13. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. concilium, dessen weitere Herkunft nicht mit Sicherheit geklärt ist; möglicherweise zu l. calāre zusammenrufen , zu l. clārus laut, hell .    Ebenso nndl. concilie, ne.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konzil — »Versammlung der kirchlichen Würdenträger«: Das Fremdwort wurde in mhd. Zeit aus lat. concilium (< *con caliom) »Versammlung« entlehnt, einer Bildung zu lat. con calare »zusammenrufen« (vgl. ↑ kon..., ↑ Kon... und über weitere Zusammenhänge… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Konzil — Ein Konzil (lat. concilium „Rat“, „Zusammenkunft“) beziehungsweise eine Synode (altgr. σύνοδος sýnodos „Zusammenkunft“, „gemeinsamer Weg“) bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten. Ein stimmberechtigter Teilnehmer wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Konzil —    (lat. = Versammlung).    1. Zur Geschichte. Konzilien u. Synoden als Versammlungen von Bischöfen (in theol. Sicht nicht notwendigerweise nur von Bischöfen) sind als wichtige Lebensäußerungen der Kirche seit Ende des 2. Jh. bekannt. Die… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Konzil — Bischofskonferenz; (veraltet): Generalsynode; (kath. Kirche): Synodalversammlung, Synode. * * * Konzil,das:⇨Versammlung(1) Konzil→Konvent …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Konzil — das Konzil, ien (Mittelstufe) Zusammenkunft von Bischöfen, meist in kirchlichen Angelegenheiten Beispiel: Der Papst hat ein Konzil einberufen …   Extremes Deutsch

  • Konzil — Kon·zi̲l das; s, e / ien [ i̯ən]; kath; eine Versammlung von (katholischen) Bischöfen und meist dem Papst, auf der Fragen der Kirche diskutiert und entschieden werden <der Papst beruft ein Konzil ein> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Konzil von Trient — Datum 13. Dezember 1545 – 4. Dezember 1563 Akzeptiert von Römisch Katholische Kirche Vorangehendes Konzil Fünftes Laterankonzil Nächstes Konzil Erstes Vatikanisches Konzil Einberufen von Papst Paul III …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”